Barrierefreiheit in WordPress: BFSG-Pflicht prüfen und Anforderungen praktisch umsetzen
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre WordPress-Website? So prüfen Sie die Pflicht anhand des Gesetzes und setzen Theme, Sprache, Alternativtexte, Überschriften und Prüfung mit Accessibility Checker um.
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Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten, darunter den Online-Handel. Viele Inhaber kleiner Unternehmen fragen sich seitdem, ob ihre WordPress-Website betroffen ist und was konkret zu tun ist. Diese Anleitung trennt beides: Zuerst prüfen Sie anhand des Gesetzestextes, ob das BFSG für Ihre Website gilt. Danach setzen Sie die technischen Grundlagen in WordPress um, prüfen Inhalte mit dem Plugin Accessibility Checker und veröffentlichen die geforderten Informationen zur Barrierefreiheit. Die Schritte in WordPress haben wir auf einer Testinstanz mit WordPress 7.1.2 nachvollzogen. Die rechtliche Einordnung beruht auf dem Gesetzestext und ersetzt keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen
- WordPress: eine aktuelle Version, getestet mit WordPress 7.1.2 auf PHP 8.4. Das Plugin Accessibility Checker 1.50.1 verlangt laut Plugin-Seite mindestens WordPress 6.9 und PHP 7.4.
- Rolle: Administrator, um Themes, Plugins und Einstellungen zu ändern. Für die Arbeit an Inhalten genügen Redakteursrechte.
- Zugang: Zugriff auf das WordPress-Backend. FTP oder SSH sind nicht nötig.
- Backup: eine aktuelle Sicherung von Dateien und Datenbank, bevor Sie das Theme wechseln oder Plugins installieren.
- Unterlagen: Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und eine Liste der Funktionen Ihrer Website (Shop, Buchung, Kontaktformular, Kundenkonto).
- Werkzeuge: ein Desktop-Browser, eine Tastatur ohne Maus und ein Screenreader, etwa NVDA unter Windows oder VoiceOver auf dem Mac.
Schritt 1: Prüfen, ob das BFSG für Ihre Website gilt
Das Gesetz gilt nach § 1 Abs. 3 BFSG für bestimmte Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Für typische Unternehmenswebsites ist Nummer 5 entscheidend: „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. § 2 Nr. 26 BFSG definiert sie als digitale Dienste, die über Webseiten oder Apps angeboten und „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden“.
Daraus ergeben sich drei Prüffragen:
- Richtet sich das Angebot an Verbraucher? Ein reiner B2B-Shop, der nur an Unternehmen verkauft, ist nach dem Wortlaut nicht erfasst.
- Kann der Besucher auf der Website einen Vertrag abschließen? Onlineshop, Terminbuchung mit Vertragsschluss, kostenpflichtige Anmeldung: ja. Eine Seite, die Leistungen beschreibt und auf Telefon oder E-Mail verweist, erfüllt das Merkmal dem Wortlaut nach nicht.
- Sind Sie ein Kleinstunternehmen? Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. § 2 Nr. 17 BFSG definiert sie als Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.
Zwischen „klar betroffen“ und „klar nicht betroffen“ liegen Grenzfälle, etwa ein Kontaktformular für Angebotsanfragen. Klären Sie solche Fälle mit Ihrem Rechtsberater. Verstöße können nach § 37 BFSG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro oder bis zu zehntausend Euro geahndet werden, je nach Tatbestand. Unabhängig von der Pflicht gilt: Eine barrierearme Website ist für alle Besucher leichter zu bedienen, auch auf dem Smartphone oder bei schlechtem Licht.
Verifizieren: Sie haben schriftlich festgehalten, ob die drei Prüffragen zutreffen, und wissen, ob das BFSG für Ihre Website gilt oder ob ein Grenzfall zu klären ist.
Schritt 2: Den Maßstab kennen
Das BFSG selbst nennt keine technischen Details. Diese stehen in der Verordnung zum Gesetz. § 12 Nr. 3 BFSGV verlangt, dass Webseiten „auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden“. Das sind die vier Grundprinzipien der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Für Onlineshops ergänzt § 19 BFSGV, dass auch Anmeldung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen diese Anforderungen erfüllen müssen. Nach § 3 BFSGV veröffentlicht die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die maßgeblichen Standards. Dort finden Sie auch Leitlinien für kleine Unternehmen.
WordPress selbst strebt laut wordpress.org für den Adminbereich und die mitgelieferten Themes die Konformität mit WCAG 2.2 AA an, soweit möglich. Für Themes und Plugins von Drittanbietern gibt es diese Zusage nicht. Genau dort entstehen die meisten Probleme.
Verifizieren: Sie kennen die vier Prinzipien und haben die Seiten der Bundesfachstelle zum BFSG als Referenz gespeichert.
Schritt 3: Theme und Sprache prüfen
Das Theme bestimmt Navigation, Farben, Schriftgrößen und Tastaturbedienung. Themes im Verzeichnis auf wordpress.org mit dem Schlagwort „accessibility-ready“ wurden vom Theme-Team auf grundlegende Anforderungen geprüft. Das mitgelieferte Theme Twenty Twenty-Five trägt dieses Schlagwort. Im Test hatte seine Startseite einen Link „Zum Inhalt springen“ für Tastaturnutzer und das Attribut lang="de". Prüfen Sie Ihr eigenes Theme per WP-CLI oder auf der Theme-Seite:
wp theme get twentytwentyfive --field=tags
Die Sprache stellen Sie unter Einstellungen → Allgemein → Sprache der Website auf „Deutsch“. WordPress schreibt sie dann in das lang-Attribut der Seite. Screenreader wählen danach die Aussprache. Steht dort Englisch, liest ein Screenreader deutsche Texte mit englischer Aussprache vor.
Ein Themewechsel ist ein großer Eingriff. Testen Sie ihn zuerst auf einer Staging-Kopie, wie in Staging-Umgebung mit WP-CLI einrichten beschrieben.
Verifizieren: Im Quelltext der Startseite steht <html lang="de">, und nach dem ersten Druck auf die Tabulatortaste erscheint ein sichtbarer Link zum Inhalt.
Schritt 4: Inhalte mit Accessibility Checker prüfen
Ein Prüf-Plugin findet wiederkehrende Fehler direkt beim Bearbeiten. Das kostenlose Plugin Accessibility Checker von Equalize Digital (Stand 30.09.2026 Version 1.50.1) prüft Beiträge und Seiten beim Speichern. Die Prüfung läuft laut Plugin-Seite auf dem eigenen Server.
- Installieren Sie das Plugin unter Plugins → Plugin hinzufügen und aktivieren Sie es.
- Unter Accessibility Checker → Einstellungen wählen Sie im Reiter „Allgemein“ bei „Zu überprüfende Inhaltstypen“ die Einträge „Beiträge“ und „Seiten“.
- Öffnen Sie eine Seite im Editor und speichern Sie sie. Die Ergebnisse erscheinen in einer Meta-Box unter dem Inhalt.
Im Labor haben wir eine Testseite mit drei typischen Fehlern angelegt: eine Überschrift der Ebene 4 direkt unter dem Seitentitel, ein Bild ohne Alternativtext und einen Link mit dem Text „hier“. Das Plugin meldete 10 Fehler und 1 Warnung, darunter „Falsche Überschriftenreihenfolge“ und „Bild mit fehlendem Alternativtext“. Die übrigen Fehler betrafen Menüpunkte der Theme-Navigation mit dem Ziel # („Unsachgemäße Verwendung eines Links“). Den deutschen Linktext „hier“ erkannte das Plugin dagegen nicht als mehrdeutig. Automatische Prüfungen haben also Grenzen, gerade bei deutschen Texten.
Per WP-CLI lassen sich die Zahlen je Seite abfragen, hier für die Seite mit der ID 6:
wp accessibility-checker get-stats 6
{
"passed_tests": 91,
"errors": 10,
"warnings": 1,
"contrast_errors": 0,
...
}
Verifizieren: Nach dem Speichern zeigt die Meta-Box Ergebnisse, und wp accessibility-checker get-stats liefert für die geprüfte Seite Zahlen statt der Meldung „Entweder ist der Beitrag noch nicht gescannt …“.
Schritt 5: Die häufigsten Fehler in WordPress beheben
- Alternativtexte: In der Mediathek und in der Seitenleiste des Bild-Blocks hat jedes Bild das Feld „Alternativtext“. WordPress beschreibt es mit „Beschreibe den Zweck des Bildes. Leer lassen, wenn es dekorativ ist.“ Beschreiben Sie also die Aussage des Bildes, nicht jedes Detail. Reine Schmuckbilder bleiben leer. Bilder ohne Alternativtext finden Sie per WP-CLI:
wp db query "SELECT p.ID, p.post_title FROM wp_posts p LEFT JOIN wp_postmeta m ON m.post_id = p.ID AND m.meta_key = '_wp_attachment_image_alt' WHERE p.post_type = 'attachment' AND p.post_mime_type LIKE 'image/%' AND (m.meta_value IS NULL OR m.meta_value = '');"
Passen Sie das Präfix wp_ an, falls Ihre Installation ein anderes verwendet. Der Alternativtext in der Mediathek gilt für neu eingefügte Bilder. Bereits im Inhalt eingefügte Bilder behalten den Text, der beim Einfügen gesetzt war.
- Überschriften: Der Seitentitel ist die Hauptüberschrift. Darunter folgen Überschriften der Ebene 2, dann 3, ohne Ebenen zu überspringen. Die „Dokumentenübersicht“ oben im Editor zeigt die Gliederung. Wählen Sie Überschriften nach Gliederung, nicht nach Schriftgröße.
- Linktexte: „Hier“ oder „mehr“ sagen einem Screenreader-Nutzer, der sich die Liste aller Links vorlesen lässt, nichts. Formulieren Sie das Ziel: „Preisliste als PDF herunterladen“.
- Kontrast: Wählen Sie im Editor Text- und Hintergrundfarben, zeigt WordPress bei zu wenig Kontrast den Hinweis „Diese Farbkombination ist unter Umständen für manche Menschen schwer lesbar.“ Nehmen Sie diesen Hinweis ernst.
- Formulare: Jedes Feld braucht eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder müssen erkennbar sein, und Fehlermeldungen müssen verständlich angezeigt werden. Prüfen Sie Ihr Formular-Plugin mit Tastatur und Screenreader, siehe auch Formulare absichern.
Verifizieren: Nach den Korrekturen meldet Accessibility Checker für die Seite keine Fehler mehr zu Alternativtexten und Überschriften, und die WP-CLI-Abfrage liefert keine Bilder ohne Alternativtext.
Schritt 6: Manuell testen und Informationen veröffentlichen
Automatische Prüfungen erfassen nur einen Teil der Anforderungen. Testen Sie daher die wichtigsten Wege selbst, beim Onlineshop mindestens vom Produkt bis zur Bestellbestätigung:
- Bedienen Sie die Seite nur mit Tabulator, Umschalt+Tabulator und Eingabetaste. Der Fokus muss jederzeit sichtbar sein, Menüs und Cookie-Banner müssen sich öffnen und schließen lassen.
- Vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Inhalte dürfen nicht abgeschnitten werden.
- Lassen Sie sich eine Seite mit NVDA oder VoiceOver vorlesen und springen Sie über die Überschriftenliste.
Ist Ihre Website vom BFSG erfasst, müssen Sie nach § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Informationen darüber bereitstellen, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“. In der Praxis ist das eine eigene Seite, die im Footer verlinkt wird. Sie beschreibt die Dienstleistung in einem barrierefreien Format und erklärt, wie die Anforderungen erfüllt werden. Außerdem nennt sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Accessibility Checker kann laut Plugin-Seite eine Barrierefreiheitserklärung erzeugen. Prüfen Sie, ob ein solcher Text die Angaben nach Anlage 3 vollständig abdeckt.
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes Theme-Update, jedes neue Plugin und jede neue Seite kann Probleme einführen, und nach § 14 Abs. 3 BFSG müssen die Anforderungen „stets erfüllt“ sein. Planen Sie die Prüfung deshalb in Ihre Wartungsroutine ein. Wer Updates und Sicherungen nicht selbst im Kalender halten möchte, kann sie abgeben: Die WordPress-Wartung von wordpressupdate.de spielt Updates von WordPress, Plugins und Themes mit Kompatibilitätsprüfung ein und sichert die Website wöchentlich auf externen Speicher. Die inhaltliche Prüfung auf Barrierefreiheit bleibt dabei Ihre Aufgabe.
Verifizieren: Der Bestell- oder Anfrageweg lässt sich vollständig per Tastatur durchlaufen, und die Informationsseite zur Barrierefreiheit ist von jeder Seite aus über den Footer erreichbar.
Typische Fehler
- Overlay-Widget statt Korrektur: Plugins, die eine Symbolleiste für Schriftgröße und Kontrast einblenden, beheben keine Fehler im Quelltext wie fehlende Alternativtexte oder falsche Überschriften. Korrigieren Sie die Ursachen.
- Überschrift nach Optik gewählt: Eine Überschrift der Ebene 4 direkt unter dem Titel meldete das Plugin im Test als „Falsche Überschriftenreihenfolge“. Ebene nach Gliederung wählen, Größe per Stil anpassen.
- Menüpunkte mit Ziel „#“: Leere Platzhalter-Links in der Navigation meldete das Plugin im Test als „Unsachgemäße Verwendung eines Links“. Echte Ziele eintragen oder Punkte entfernen.
- Alternativtext nur in der Mediathek ergänzt: Bereits eingefügte Bilder behalten ihren alten Text. Die Seite im Editor nachbearbeiten.
- Kein Scan-Ergebnis: „Entweder ist der Beitrag noch nicht gescannt …“ bedeutet, dass die Seite seit der Aktivierung des Plugins nicht gespeichert wurde.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine Informationswebsite ohne Shop?
Nach dem Wortlaut von § 2 Nr. 26 BFSG setzt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr den Abschluss eines Verbrauchervertrags voraus. Eine reine Informationsseite erfüllt das in der Regel nicht. Grenzfälle klären Sie mit Ihrem Rechtsberater.
Reicht ein Prüf-Plugin aus?
Nein. Es findet technische Muster, aber nicht, ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ein Ablauf verständlich bleibt. Im Test übersah es den deutschen Linktext „hier“.
Was gilt für Österreich und die Schweiz?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland um. Österreich hat eine eigene Umsetzung, die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Maßgeblich ist jeweils das nationale Recht.
Testumfang
Wir haben das Vorgehen in einer Testinstallation mit WordPress 7.1.2 auf Deutsch und dem Theme Twenty Twenty-Five nachgestellt. Der Accessibility Checker lief dort mit deutscher Übersetzung und scannte eine Testseite mit absichtlich eingebauten Fehlern.
Screenreader, Formular-Plugins und Onlineshops haben wir nicht geprüft, ebenso wenig den Generator für die Barrierefreiheitserklärung. Testen Sie Ihre Website deshalb zuerst auf einer Kopie.
Fazit
Ob das BFSG Ihre Website erfasst, hängt an drei Fragen: Verbraucher, Vertragsabschluss, Unternehmensgröße. Technisch bringen ein geprüftes Theme, die richtige Sprache, Alternativtexte, eine saubere Überschriftenfolge und klare Linktexte den größten Teil des Weges. Ein Prüf-Plugin hilft beim Finden, der Test mit Tastatur und Screenreader bleibt Pflicht. Soll die technische Pflege mit Updates und Backups dauerhaft jemand übernehmen, finden Sie das bei der WordPress-Wartung von Marcel Schönfelder.


