KI-Transparenz
Diese Seite erläutert, an welchen Stellen auf schoenfelder-edv.de Systeme künstlicher Intelligenz zum Einsatz kommen und wie die daraus entstehenden Inhalte gekennzeichnet werden. Sie ergänzt die Kennzeichnung, die Sie unmittelbar am jeweiligen Inhalt vorfinden.
Verantwortlichkeit
Die redaktionelle Verantwortung für sämtliche auf dieser Website veröffentlichten Inhalte trägt Marcel Schönfelder, Schönfelder EDV. Die vollständigen Kontakt- und Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Über die Auswahl, Prüfung und Freigabe jedes Beitrags entscheidet ausschließlich eine natürliche Person; eine vollautomatisierte Veröffentlichung ohne vorherige menschliche Kontrolle findet nicht statt.
Bilder
Die Aufmacher- und Illustrationsbilder unserer Beiträge werden überwiegend mit generativer KI erstellt. Solche Bilder tragen unten rechts im Bild den Hinweis „KI-generiert“, und zwar einheitlich auf der Startseite, in den Artikelübersichten und im Beitrag selbst. Der Hinweis bedeutet: Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Es handelt sich dabei ausnahmslos um Symbolbilder. Sie illustrieren das Thema eines Beitrags und bilden weder reale Personen noch tatsächliche Ereignisse, Orte oder Vorgänge ab. Sie sind nicht als dokumentarische Abbildung zu verstehen.
Nicht gekennzeichnet sind Bildschirmfotos aus Betriebssystemen, Programm- und Weboberflächen, fotografische Aufnahmen sowie Logos, Produktabbildungen und Werbebanner unserer Partner. Diese Inhalte sind nicht KI-generiert. Das Fehlen des Hinweises ist somit ebenfalls eine Aussage: Wo keine Kennzeichnung steht, wurde das Bild nicht mit KI erzeugt.
Wir kennzeichnen KI-generierte Bilder durchgängig, auch soweit für den einzelnen Inhalt keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht. Die Offenlegungspflicht für Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) erfasst insbesondere sogenannte Deepfakes, also Inhalte, die bestehende Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse nachbilden und den Eindruck der Echtheit erwecken. Symbolbilder der hier verwendeten Art fallen nicht zwingend darunter. Wir haben uns dennoch für eine einheitliche Kennzeichnung entschieden.
Texte
Bei der Recherche, Strukturierung und Erstellung unserer Beiträge setzen wir KI-Werkzeuge unterstützend ein. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft, insbesondere auf inhaltliche und fachliche Richtigkeit, Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Quellen, Vollständigkeit des Kontexts sowie auf missverständliche oder verkürzte Aussagen.
Soweit unsere Beiträge überhaupt der Offenlegungspflicht des Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 Satz 1 KI-Verordnung unterfallen, die Texte zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betrifft, greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 Satz 2 KI-Verordnung: Die Inhalte durchlaufen eine menschliche Überprüfung und redaktionelle Kontrolle, und eine natürliche Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Eine gesonderte Kennzeichnung der einzelnen Textbeiträge ist danach nicht erforderlich.
Interaktive KI-Funktionen
Auf dieser Website werden derzeit keine Dialogsysteme, Chatbots oder vergleichbaren Anwendungen betrieben, bei denen Sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren. Sollte sich das ändern, weisen wir Sie vor der Nutzung an der jeweiligen Funktion darauf hin. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Grenzen der Sorgfalt
Trotz sorgfältiger redaktioneller Prüfung lassen sich Fehler, Auslassungen oder überholte Angaben nicht vollständig ausschließen. Technische Anleitungen und Konfigurationsempfehlungen beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüften Stand und ersetzen keine Prüfung im konkreten Einzelfall.
Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich für die Kennzeichnung ist Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Die dortigen Transparenzpflichten sind ab dem 2. August 2026 anwendbar. Wir setzen die hier beschriebene Kennzeichnung bereits vor diesem Zeitpunkt freiwillig um.
Soweit unser Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet ist, beachten wir zusätzlich die Anbieter- und Sorgfaltspflichten nach §§ 18 und 19 des Medienstaatsvertrags. An der Richtlinie 2.2 zu Ziffer 2 des Pressekodex des Deutschen Presserats zur Kennzeichnung von Symbolfotos orientieren wir uns freiwillig; eine Bindung an den Pressekodex besteht für unser Angebot nicht.
Hinweise und Beanstandungen
Sollte Ihnen ein Inhalt auffallen, der Ihrer Auffassung nach unzutreffend oder nicht zutreffend gekennzeichnet ist, teilen Sie uns dies bitte über die im Impressum genannten Kontaktdaten mit. Wir prüfen jeden Hinweis und nehmen erforderliche Korrekturen unverzüglich vor.